AGB

 

§ 1 – Abschluss eines Mietvertrages

Zur Anmiete eines Regals, einer Verkaufsfläche o.ä. ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen dem Anbieter der Waren (Mieter) und „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ (Vermieter) zwingend notwendig. Es gelten die Preise lt. der Preisliste, die beim Abschluss des Mietvertrages Gültigkeit hatten.

 

§ 2 – Mietzahlungen

Mietzahlungen sind zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses im voraus und in bar im Geschäftslokal zu entrichten.

 

§ 3 – Verlängerung des Mietvertrages

Eine Verlängerung des Mietvertrages ist jederzeit möglich. Die gleiche Verkaufsfläche kann nur verlängert werden, wenn sie innerhalb der ursprünglichen Mietzeit verlängert wird. Ansonsten kann auch eine andere Verkaufsfläche angeboten werden.

 

§ 4 – Auszahlung der Verkaufserlöse

Die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt nach Ablauf des jeweils geschlossenen Mietverhältnisses. Eine Zwischenabrechnung ist nur bei längerfristigen Mietverhältnissen möglich (Mindestmietzeit: über 4 Wochen). Die Verkaufserlöse stehen in vollem Umfang dem Verkäufer (Mieter) zu. Eine Verkaufsprovision wird nicht erhoben. Zur Verhinderung von Fehlauszahlungen kann eine Barauszahlung der Verkaufserlöse nur an den im Mietvertrag bezeichneten Mieter erfolgen.

 

$ 5 – Warenangebot

Es können ausschließlich Waren angeboten werden, die sich im rechtlichen Eigentum des Mieters, dessen Vertreters oder dessen Auftraggebers befinden. Die zum Verkauf angebotenen Artikel dürfen nicht gegen die geltende Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Darunter fallen alle Artikel ohne Jugendfreigabe, u. a. pornografische und indizierte DVD, CD oder Zeitschriften, jegliche sittenwidrige Artikel, sowie Waffen und Zubehör. Leicht verderbliche Waren, Waren ohne Auszeichnung der Inhaltsstoffe oder verderbliche Waren ohne Mindesthaltbarkeitsdatum, selbst gebrannte CD´s und DVD´s, Arzneimittel und Tabakwaren werden ebenfalls nicht angenommen. Neuware darf nur in Orignal – Verpackung angeboten werden (z. B. Parfüm). „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ behält sich das ausdrückliche Recht vor, Waren ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

§ 6 – Zustand der angebotenen Waren

Jegliche in unseren Geschäftsräumen zum Verkauf angebotenen Artikel müssen grundsätzlich gereinigt (insbesondere Kleidung) und funktionsfähig sein. Sollten Waren, insbesondere technische und elektronische Artikel, Mängel oder technische Defekte aufweisen, so muss der Mieter dies klar an der Ware kennzeichnen.

 

§ 7 – Ablauf des Mietverhältnisses

Am Tag nach Ablauf der Mietzeit muss die nicht verkaufte Ware vom Mieter abgeholt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Mietfläche geräumt und die Waren für maximal 7 Tage eingelagert. Der Kunde wird über diesen Vorfall 1x telefonisch unter der hinterlegten Telefonnummer informiert. Weitere Kontaktaufnahmeversuche unterbleiben.

 

§ 8 – Nicht abgeholte Waren nach Ablauf des Mietverhältnisses

Erfolgt innerhalb der Frist von 7 Tagen keine Abholung der Ware, geht diese komplett in das Eigentum von „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ über und kann an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden. Erfolgt dennoch eine Abholung der Waren nach der Frist von 7 Tagen, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 10,00 € erhoben, die bei Abholung der Waren in bar zu zahlen ist.

 

§ 9 – Haftung der Firma „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“

Der Zustand und die Qualität der Waren, welche in unseren Geschäftsräumen zum Verkauf angeboten werden, unterliegen nicht unserer Haftung bzw. Aufsichtspflicht. Die Firma „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ ist lediglich Anbieter für Vermietung von Verkaufsflächen und nicht Eigentümer der angebotenen Waren. Jegliche Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche sind deshalb direkt an den Mieter, dessen Vertreter oder dessen Auftraggeber zu richten. Bei etwaigen Beschwerden, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, Umtausch, Ersatz, Neulieferung o.ä. sind diese an den Mieter zu stellen. In einem solchen Falle ist die Firma „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ berechtigt, die Kontaktdaten des Anbieters (Mieters) dem Käufer mitzuteilen, sofern dies erforderlich ist. Die Firma „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ haftet nicht für entstandene Schäden jeglicher Art. Die Mieter sind angehalten, für ihre Waren eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 

§ 10 – Haftung des Mieters

Der Mieter ist verantwortlich für alle durch ihn angebotenen Waren und haftet in vollem Umfang für evtl. ausgehende Gefahren sowie versteckte Mängel. Bauliche Veränderungen (Veränderung der Regalhöhe, Bohrungen o.ä.) dürfen durch den Mieter nicht vorgenommen werden. Die Regal- und/oder sonstige Mietfläche muss in einwandfreiem Zustand nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter übergeben werden. Kosten, die durch die Beseitigung von Schäden an der Mietfläche entstehen, gehen zu vollen Lasten an den Mieter.

 

§ 11 – Verkauf nicht legaler Waren

Die Firma „Bring’s oder nimm’s … der etwas andere Laden“ behält sich vor, im Falle eines Verdachtes des Verkaufes von nicht legaler Ware (z. B. Diebesgut) die zuständige Behörde zu informieren und die gespeicherten Daten des Anbieters (Mieters) an diese zu übermitteln.

 

§ 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Heusweiler. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§ 13 – Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelegung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: September 2012